Sie benötigen ein Unfallgutachten immer dann, wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden und die Schadenshöhe von 750€ überschritten wurde. Als Laie sind Sie in aller Regel, vor allem in der heutigen Zeit und dem Stand der automobilen Technik, nicht in der Lage, einen Bagatellschaden (bis 750€) von einem komplexeren Schaden zu unterscheiden. Dementsprechend empfiehlt es sich daher grundsätzlich, egal wie klein der Schaden auch nur zu sein scheinen mag, im Schadenfall einen Kfz-Sachverständiger einzuschalten.
In einem Unfallgutachten wird die gesamte Schadenshöhe ermittelt. Dazu gehören unter anderem die vollständigen Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, Restwert und die Reparaturdauer. Darüber hinaus könnte an Ihrem Fahrzeug durch den Unfall eine Wertminderung entstanden sein. Diese wird im Rahmen des Gutachtens ermittelt und berücksichtigt.
Die Zusammenarbeit mit einem unabhängigen Kfz – Sachverständigen ist für eine neutrale und unabhängige Begutachtung Ihres verunfallten Fahrzeuges definitiv empfehlenswert.
Gemäß BGB §249 werden die Kosten für das Schadengutachten im Haftpflichtschadenfall (= unverschuldeter Unfall) von der Versicherung des Unfallgegners getragen. Sind Sie also Geschädigter ohne jegliches Eigenverschulden am Unfall, entstehen für Sie keinerlei Kosten für das Gutachten.
Wissenswert: Im Falle eines unverschuldeten Verkehrsunfalls müssen unter anderem auch die Kosten für einen Rechtsanwalt durch die gegnerische Versicherung getragen werden. Daher haben Sie ausdrücklich das Recht, sich fachlich durch einen Rechtsanwalt beraten zu lassen, um alle Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Sie können frei entscheiden, welchen Gutachter Sie beauftragen möchten, um die Schäden an Ihrem Fahrzeug zu dokumentieren und eine angemessene Entschädigung zu erhalten. Wenn Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Wenn Ihr Auto einen Schaden hat und repariert werden muss, haben Sie in der Regel die freie Wahl der Reparaturwerkstatt. Das bedeutet, dass Sie selbst entscheiden können, in welcher Werkstatt Sie Ihr Auto reparieren lassen möchten. Sie sind nicht verpflichtet, das Auto zur Vertragswerkstatt des Herstellers zu bringen.
Die Nutzungsausfallentschädigung ist eine finanzielle Entschädigung, die Ihnen zusteht, wenn Sie während der Reparaturzeit auf Ihr Fahrzeug verzichten müssen. Alternativ können Sie auch ein Ersatzfahrzeug in Anspruch nehmen, das Ihnen für die Dauer der Reparatur zur Verfügung gestellt wird.
Nach einem Unfall oder Schadenfall kann in der Regel eine Erstattung durch die Kfz-Versicherung erfolgen. Hierbei wird die Wertminderung des Fahrzeugs aufgrund des Schadens ermittelt und dem Fahrzeughalter entsprechend erstattet.
Ein Unfall kann oftmals sehr komplex werden. Um alle Eventualitäten abzudecken, wird ein Anwalt helfen, Ihre Rechte durchzusetzen und ungerechtfertigte Forderungen abzuwenden.
Statt der Übernahme der Reparaturkosten können Sie sich nach einem Unfall auch den Schadens auszahlen lassen. Dies nennt man eine fiktive Abrechnung. Dafür benötigen Sie zwingend ein vom KFZ-Sachverständigen erstelltes Gutachten.
Sie haben die freie Wahl auf einen Gutachter. Diesen darf Ihnen die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers nicht vorschreiben und Sie können dies daher ablehnen.
Sie haben ausdrücklich das Recht, Vorschläge und/oder Anweisungen der gegnerischen Versicherung abzulehnen.
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